Zur vorliegenden Resolution im Stadtrat erläutert Sylvia Köbler-Gross, Fraktionssprecherin der GRÜNEN:
„Der Rhein gehört zu Mainz und Schiffe gehören zum Rhein. Zudem hat der Transport von Gütern auf dem Wasser laut Umweltbundesamt deutliche Vorteile gegenüber dem Transport mit dem LKW, beim Lärm sogar gegenüber der Bahn. Wir brauchen den Rhein für den umweltfreundlichen Transport von Gütern.
Die Resolution, die nun im Stadtrat auf der Tagesordnung steht, schließt faktisch jede Möglichkeit für Binnenschiffe aus, in Mainz anzulegen. Es gilt nun im Planfeststellungsverfahren, durch den Bund sicherzustellen, dass Lärm und Schadstoffbelastungen minimiert werden. Hier spielt die Landstromverpflichtung eine zentrale Rolle. Durch die Novellierung der RheinschifffahrtsPolizeiVerordnung ist sichergestellt, dass die Nutzung des Landstroms angeordnet und geahndet werden kann. Wir nehmen hier die zuständige Bundesbehörde beim Wort, schließlich wurde das zugesagt.“
Köbler-Gross erinnert an die Ursprünge des Wohngebiets Zollhafen: Damals wurde zugesichert, dass die Binnenschiffe nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder an die Südmole zurückkehren. Diese Zusicherung ist eine der Bedingungen gewesen, die eine Entwicklung für Wohnen in diesem Gebiet überhaupt möglich gemacht haben. Köbler-Gross weißt weiter darauf hin, dass dieser Teil des Rheinufers für die Mainzer*innen erst durch die Umwidmung zugänglich geworden ist, und damit heute mehr Uferbereiche zur Verfügung stehen, in Zukunft auch das ‚Grüne Ufer‘ auf der Nordmole.
„Die Nordmole wird künftig die neue Grünanlage für die Neustadt. Für den Hochwasserschutz wird hier das Ufer abgesenkt. Eine Liegestelle an dieser Stelle ist daher nicht möglich und war früher auch nicht als Liegestelle vorhanden sondern lediglich als Güterumschlagsplatz. Die Rückkehr der Anlegestellen an der Südmole bedeutet, dass die Besatzungsmitglieder fußläufig Besorgungen des Alltags erledigen können, was für die Schiffer*innen attraktiv ist und die angelegten Boote bestätigen den Namen des Gebiets ‚Zollhafen‘.“
Abschließend erklärt Köbler-Gross:
„Uns ist es wichtig geschlossene Verträge einzuhalten, das steht für uns auch nicht im Gegensatz zur Einhaltung von gesetzlichen Grenzwerten bei Luftschadstoffen und Lärm im angrenzenden Gebiet.“