Zur Entscheidung des Stadtrechtsausschuss zu Tempo 30 auf der Rheinachse erklärt David Nierhoff, Mobilitätspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN:
“Mit der Entscheidung an einigen Stellen nun Tempo 30 wieder aufzuheben beziehungsweise zeitlich zu begrenzen, sorgt der Stadtrechtsausschuss für gefährliches Stückwerk, welches am Ende nicht dem Verkehrsfluss dient, dafür Anwohner:innen mit zusätzlichem Lärm belastet und für weniger Sicherheit auf den Mainzer Straßen sorgt.”
Besonders unverständlich ist für uns, dass der Ausschussvorsitzende den Grenzwert in seinem Ermessen bei 70 Dezibel ansetzt, während der Lärmaktionsplan, auf dem die Tempo 30 Anordnung beruht, diese Schwelle bei 65 Dezibel zieht. Diese Grenze wurde bewusst gewählt, da das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen bei einem Dauerpegel oberhalb von 65 Dezibel signifikant zunimmt. Eine Mehrbelastung von 5 Dezibel bedeutet die dreifache Schallenergie für die betroffenen Menschen.
Was wenig klingt, ist eine deutlich spür- und hörbare Mehrbelastung. Der Ausschussvorsitzende bewertet damit wenige Sekunden Zeitersparnis für Autofahrer:innen höher als gesunde Wohnverhältnisse der Mainzer:innen entlang der nun betroffenen Strecke.
“Der Stadtrat hat den Lärmaktionsplan mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Der Lärmaktionsplan verfolgt das klare Ziel, gesunde Lebensverhältnisse für alle Mainzer:innen zu schaffen. Dass der Ausschussvorsitzende nun sei eigenes Ermessen über eine demokratische Entscheidung stellt, ist für mich nicht nachvollziehbar” so Nierhoff weiter.
“Dass nun auch die Anordnung auf der Peter-Altmeier-Allee aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgehoben werden soll, ist völlig absurd. Gerade dieser Bereich ist durch viele Ampeln, Abzweigungen und Fahrbahnverschwenkungen geprägt und hat so ein hohes Risiko für Unfälle, wie gutachterlich belegt.
„Mit der jüngsten Reform der Straßenverkehrsordnung wurde das Leitbild der ‚Vision Zero‘ ausdrücklich gestärkt. Ziel ist ein Straßenverkehr ohne Getötete und Schwerverletzte. Sicherheit, insbesondere für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, steht seit der Novelle deutlich stärker im Mittelpunkt der Abwägungsentscheidungen. Auch der Mainzer Stadtrat hat dieses Leitbild als Grundlage seiner Verkehrsplanung bestätigt. Tempo 30 ist dabei kein ideologisches Instrument, sondern ein anerkannt wirksames Mittel zur Reduktion von Unfallfolgen und Lärmbelastung. Wer diese Maßstäbe im Rahmen einer Ermessensentscheidung relativiert, stellt sich nicht nur gegen politische Beschlüsse, sondern gegen die sicherheitsrechtliche Zielrichtung der aktuellen Gesetzgebung.
Für den Stadtrechtsausschuss ist die Vision eines sicheren Straßenverkehrs, welche zum Beispiel in Helsinki dank Tempo 30 bereits Realität ist, offensichtlich bedeutungslos. Wir Grüne stehen für eine Stadt für die Menschen, mit sicheren Lebensverhältnissen auf und neben der Straße.”
Sprecher für Digitalisierung, Mobilität, Tierschutz